Bestimmungen des Programms Sicherer Autositz

Bedingungen des Programms:

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Organisator

Der Organisator des Programms „Sicherer Autositz“ (im Folgenden: das „Programm“) ist 4kraft sp. z o. o. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht mit Sitz in Poznań, Geschäftsadresse: ul. Tatrzańska 1/5, 60-413 Poznań, Polen, eingetragen im polnischen Nationalen Gerichtsregister (KRS), das vom Amtsgericht in Poznań geführt wird, KRS-Eintragsnummer: 0000378767, NIP (Steueridentifikationsnummer): PL 7811861679 (im Folgenden: der „Organisator“).

1.2. Dauer und Umfang des Programms

Dieses Programm gilt für Autokindersitze der Marke Kinderkraft, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekauft und verwendet werden , mit Ausnahme der Überseegebiete[1]. Dieses Programm wird Kunden angeboten, die Kinderkraft-Produkte ausschließlich für den privaten Gebrauch gekauft haben (im Folgenden: „Verbraucher“).

1.3. Einzelkaufleute als Verbraucher

Natürliche Personen, die einen Vertrag schließen, der in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit steht, gelten ebenfalls als Verbraucher, wenn sich aus dem Inhalt des Vertrags ergibt, dass der Kauf für diese Person nicht beruflicher Natur ist, insbesondere im Hinblick auf die Art ihrer Geschäftstätigkeit.

1.4. Die unter das Programm fallenden Produkte

Das Programm umfasst alle Modelle von Autositzen aus dem Sortiment des Organisators, die auf dem EU-Markt gekauft werden (wie in Punkt 1.2. beschrieben), und zwar für einen Zeitraum von 6 (sechs) Jahren ab dem Kaufdatum (im Folgenden: „Produkte“).

1.5. Programmteilnehmer

Das Programm kann von allen Verbrauchern in Anspruch genommen werden, die:

  • voll geschäftsfähig sind;
  • ihren Wohnsitz in einem in Abschnitt 1.2 definierten Gebiet haben;
  • das Produkt erworben haben und sind seine ersten Eigentümer;
  • einen Kaufnachweis in Form einer Kopie einer Quittung oder einer Mehrwertsteuerrechnung vorlegen;
  • die vorliegenden Bestimmungen gelesen und deren Bedingungen akzeptiert haben (im Folgenden: „Teilnehmer“).

1.6. Die Bestimmungen

Die vorliegenden Bestimmungen bilden die Grundlage des Programms, regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Programm und definieren die Rechte und Pflichten der Programmteilnehmer sowie die Rechte und Pflichten des Organisators (im Folgenden: „Bestimmungen“). Der Inhalt der Bestimmungen ist jederzeit auf der Website abrufbar www.kinderkraft.de.

1.7. Teilnahme am Programm

Durch die Teilnahme am Programm hat der Teilnehmer die Möglichkeit, das Produkt, das in einen Zwischenfall verwickelt war, zurückzugeben und im Einklang mit diesen Bestimmungen einen kostenlosen Ersatz zu erhalten, sofern die in den Bestimmungen beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

1.8. Standard-Zustimmung

Die Programmteilnehmer sind verpflichtet, alle in den Bestimmungen formulierten Regeln einzuhalten. Die Teilnahme an dem Programm setzt voraus, dass die vorliegenden Bestimmungen vollständig und ohne Einwände gelesen und akzeptiert werden.

1.9. Teilnahmeverbot

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen ist der Organisator berechtigt, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen. Insbesondere ist der Organisator berechtigt, einen Teilnehmer, bei dem der Verdacht besteht, dass er gegen die vorliegenden Bestimmungen, die geltenden Gesetze und die Regeln des sozialen Verhaltens verstößt, vom Programm auszuschließen.

Antrag

2.1. Die Bedingungen für die Teilnahme an dem Programm sind nur in diesen Bestimmungen und in den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt.

2.2. Die Teilnahme an dem Programm ist völlig freiwillig.

2.3. Der Versand eines neuen Produkts im Rahmen des Programms erfolgt, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:

  1. Das Produkt des Teilnehmers war in einen Vorfall verwickelt, bei dem das Produkt ordnungsgemäß in das Fahrzeug eingebaut war (gemäß der Gebrauchsanweisung des betreffenden Produkts);
  2. Die weitere Verwendung des Produkts durch ein Kind, das zuvor das Produkt verwendet hat, das in einen Unfall verwickelt war, ist im Hinblick auf das Alter, die Größe und das Gewicht des Kindes angemessen;
  3. Der Teilnehmer beantragte die Teilnahme an dem Programm innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall, durch Versand eines ausgefüllten Antragsformulars, das unter folgender Adresse verfügbar ist: www.kinderkraft.de;
  4. Der Teilnehmer hat dem Antragsformular die folgenden Unterlagen beizufügen:
    1. a. Ein Kaufnachweis für das Produkt (Quittung/Mehrwertsteuerrechnung)
    2. und eine der folgenden Unterlagen bzw. Materialien:
    3. b. Fotodokumentation des Vorfalls (einschließlich des Aussehens des Produkts und der Schäden an den Fahrzeugen), an dem der Teilnehmer beteiligt war;
    4. c. Eine Kopie des Polizeiberichts über den Vorfall, in den das Produkt des Teilnehmers verwickelt war, der einen Vermerk über das Vorhandensein eines ordnungsgemäß installierten Produkts im Fahrzeug enthält, sowie eine Kopie des Kfz-Schadensberichts an den Versicherer, der einen Vermerk darüber enthält, dass das Fahrzeug des Teilnehmers mit einem ordnungsgemäß installierten Produkt ausgestattet war;
    5. d. Eine Kopie der Schadensmeldung an den Versicherer mit dem Vermerk, dass das Produkt ordnungsgemäß in das Fahrzeug des Teilnehmers eingebaut wurde;

2.4. Enthalten die Unterlagen oder Materialien (insbesondere die in Abschnitt 2.3. Ziffer 4), Buchstaben b.-d. genannten) unnötigerweise personenbezogene Daten Dritter, so sind diese vom Teilnehmer zu anonymisieren (z. B. durch Abdecken der Daten/Bilder anderer Teilnehmer des Vorfalls).

2.5. Auf dem Formular sind folgende Angaben zu machen:

  1. Vor- und Nachname des Teilnehmers;
  2. E-Mail Adresse;
  3. Eine Telefonnummer, die für die Dienstleistungen der Abholung des beschädigten Produkts und der Lieferung eines neuen Produkts erforderlich ist;
  4. Die Adresse, an die das neue Produkt geschickt werden soll;
  5. Das Modell des an dem Vorfall beteiligten Produkts;
  6. Seriennummer des Produkts (falls lesbar);
  7. Datum des Kaufs des Produkts;
  8. Datum und Ort des Vorfalls;

2.6. Der Teilnehmer kann mehr als einmal an dem Programm teilnehmen, sofern die in den Bestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

2.7. Ein und derselbe Vorfall darf nicht die Grundlage für mehrere Anträge auf Teilnahme am Programm sein.

Bearbeitung des Antrags

3.1. Nach Eingang des Antragsformulars und der vollständigen Unterlagen wird der Organisator den Antrag unverzüglich und eingehend bearbeiten.

3.2. Der Organisator bearbeitet den Antrag innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum der Zustellung der E-Mail-Nachricht.

3.3. Der Teilnehmer wird unverzüglich per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse über die Entscheidung des Organisators informiert.

3.4. Der Organisator hat das Recht, den Teilnehmer aufzufordern, die erforderlichen Unterlagen im Falle eines unvollständigen Antrags zu ergänzen. In diesem Fall läuft die Frist für die Prüfung des Antrags ab dem Datum des Eingangs der vollständigen Anmeldung beim Organisator weiter.

3.5. Wenn der Antrag erfolgreich ist, erhält der Teilnehmer Anweisungen, wie er das beschädigte Produkt zurückschicken kann und wann es ersetzt wird.

3.6. Die Entscheidung des Organisators stützt sich auf die Analyse des eingereichten Antrags.

3.7. Bei Erhalt eines unvollständigen Antrags (ungeachtet der vorherigen Aufforderung gemäß Ziffer 3.3) behält sich der Organisator das Recht vor, den Antrag nicht zu prüfen.

Austausch des Produkts

4.1. Damit das Produkt durch ein neues ersetzt wird, muss das beschädigte Produkt an den Organisator zurückgegeben werden.

4.2. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, lässt der Organisator das beschädigte Produkt an der angegebenen Adresse durch einen sog. Door-to-Door-Service abholen. In diesem Fall trägt der Teilnehmer keine Kosten für den Transport.

4.3. Wird jedoch die Inanspruchnahme des oben genannten Door-to-Door-Service abgelehnt und das beschädigte Produkt auf Kosten des Teilnehmers ohne Beteiligung des Organisator versandt, ist der Organisator nicht verpflichtet, die Transportkosten zu erstatten.

4.4. Der Organisator entsorgt das Produkt, das in den Unfall oder die Kollision verwickelt war, gemäß den geltenden Vorschriften.

4.5. Das in den Vorfall verwickelte Produkt wird durch das gleiche Modell in der zufälligen Farbe ersetzt, das beim Organisator erhältlich ist.

4.6. Wenn das angegebene Modell nicht mehr im Sortiment verfügbar ist, hat der Organisator das Recht, das beschädigte Produkt durch ein Modell zu ersetzen, das den ursprünglichen Parametern des beschädigten Produkts sowie dem Alter, dem Gewicht und der Größe des Kindes am besten entspricht.

4.7. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf den finanziellen Gegenwert des Produkts, d. h. auf Bargeld oder einen Rabatt auf andere Produkte.

4.8. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, den Austausch des Produkts abzulehnen, was einem Rücktritt von der Teilnahme am Programm gleichkommt. In diesem Fall erhält der Teilnehmer keine Entschädigung.

Beschwerden

5.1. Alle Beschwerden über das Funktionieren des Programms sind in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse [email protected] mit dem Titel „Beschwerde Sicherer Autositz“ oder schriftlich an die folgende Adresse zu richten: 4kraft sp. z o.o., ul. Tatrzańska 1/5, 60-413 Poznań, Polska/Polen Bei Fragen oder Zweifeln kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: [email protected]. Sie können auch unseren Kundendienst anrufen: +43 720 880771 (erreichbar Montag - Freitag / 9:00 - 16:00 )

5.2. Die Beschwerde sollte Name, Nachname und E-Mail-Adresse enthalten, damit der Organisator Ihnen antworten kann, sowie eine genaue Beschreibung des Verstoßes und/oder der Unregelmäßigkeit, die Gegenstand der Beschwerde ist.

5.3. Die Beschwerden werden vom Organisator innerhalb von 14 Arbeitstagen nach ihrem Eingang geprüft. Die Entscheidung wird dem Beschwerdeführer in derselben Form mitgeteilt, in der die Beschwerde eingereicht wurde.

5.4. Die Entscheidung des Organisators ist endgültig. Es gibt kein internes Berufungsverfahren.

5.5. Nach Erschöpfung des Beschwerdeverfahrens hat der Teilnehmer das Recht, einen Anspruch im Wege eines Gerichtsverfahrens vor einem zuständigen Gericht geltend zu machen.

Personenbezogene Daten

6.1. Der Organisator ist der für die Verarbeitung der von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten Verantwortliche.

6.2. Der Organisator verarbeitet die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 (im Folgenden: die „GDPR“), zu folgenden Zwecken:

  1. um den Antrag zu bearbeiten und eine Antwort auf den Antrag senden;
  2. Erbringung einer umfassenden Dienstleistung, einschließlich der Lösung technischer und organisatorischer Probleme;
  3. Versand eines neuen Produkts;
  4. zur Abwehr eventueller Ansprüche;
  5. Durchführung von Untersuchungen und Analysen zur Verbesserung der Leistung der verfügbaren Dienste und des Kundendienstes;
  6. Verwendung für statistische Zwecke.

6.3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden bis zur Beantwortung des Antrages und bis zum Abschluss der Bewerbungsprüfung verarbeitet. Nach Übersendung einer Antwort auf die Beschwerde dürfen wir die Daten höchstens so lange aufbewahren, wie die Ansprüche, die gegen uns geltend gemacht werden können und die wir gegenüber dem Teilnehmer geltend machen können, verjährt sind, oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen. Die auf der Grundlage der Einwilligung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vom Organisator bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet.

6.4. Die Angabe personenbezogener Daten auf dem Antragsformular für das Programm ist freiwillig, wobei die Nichtbereitstellung der Daten den Organisator daran hindert, den Antrag zu bearbeiten.

6.5. Eine Informationsklausel wird jedem Teilnehmer während des Antragsverfahrens für die Teilnahme am Programm zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer bestätigt, die oben genannte Klausel gelesen zu haben.

Schlussbestimmungen

7.1. In Angelegenheiten, die in diesen Bestimmungen nicht erörtert werden, gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts, unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des nationalen Rechts des Teilnehmers, falls anwendbar.

7.2. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Regeln des Programms, einschließlich des Inhalts der Bestimmungen, während der Laufzeit zu ändern und das Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, ohne dass dadurch die von den Teilnehmern erworbenen Rechte beeinträchtigt werden.Der Organisator ist verpflichtet, die Teilnehmer 14 Tage im Voraus durch eine auf der Website www.kinderkraft.de zugängliche Ankündigung über etwaige Änderungen der Bestimmungen zu informieren.

7.3. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vom Programm zurückzutreten, indem er eine entsprechende Erklärung an folgende E-Mail-Adresse sendet: [email protected], oder an folgende Postanschrift: 4Kraft sp. z o.o., ul. Tatrzańska 1/5, 60413 Poznań, Polska/Polen. Sie können auch unseren Kundendienst anrufen: +43 720 880771 (erreichbar Montag - Freitag / 9:00 - 16:00 ).

7.4. Der aktuelle konsolidierte der Text der Bestimmungen tritt am 23.11.2023 in Kraft.

[1] Insbesondere: Azoren, Madeira, Kanarische Inseln, französische überseeische Departements, Åland-Inseln, Athos, Ceuta, Melilla, Helgoland, Büsingen am Hochrhein, Campione d'Italia und Livigno.